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Der Krieg der SPD gegen Wohnungseigentümer
08.01.2020 08:16

Der Krieg der SPD gegen Wohnungseigentümer

 

Die eigene Wohnung oder das eigene Haus ist das wichtigste materielle Lebensziel der meisten Menschen. Es symbolisiert Freiheit von vertraglicher Abhängigkeit zu Dritten. Und es wird zu Recht als Grundbaustein der eigenen Existenzsicherung auch und gerade für´s Alter gesehen. In Deutschland gibt es seit Jahrzehnten eine stabile Präferenz von über 80 % der Menschen zum Erwerb von Wohnungseigentum.

 

Dennoch haben in Deutschland nur etwa 45 % der Einwohner dieses Ziel erreicht. Das ist EU-weit die geringste Eigentumsquote. Einer der Gründe, warum deutsche Privathaushalte, was ihr Nettovermögen angeht, zu den ärmsten in ganz Europa gehören, ist  diese geringe Eigentumsquote. Wichtige Gründe für diese Misere liegen im zweimaligen großen Vermögensverlust durch Währungsreformen in den 20er Jahren und nach 1945 und in der Gebäudezerstörung im zweiten Weltkrieg.

 

Zu dem Vorschlag der SPD erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Albrecht Glaser:

 

„Die soeben im Jahr 2019 maßgeblich von der SPD geprägten Grundsteuer führt zu einer Neubewertung aller rund 36 Millionen Grundstücke und Wohnungen. Aus diesen Werten wird dann die kommunale Grundsteuer abgeleitet, die in Wahrheit eine Vermögenssteuer ist. Jeder Eigentümer hat also auch bei Eigennutzung für seine Wohnung Steuern zu zahlen, die er aus anderen Einkunftsquellen finanzieren muss. Das ist der SPD nicht genug. Ihr Vorsitzender Borjans fordert nun in Umsetzung eines Parteitagsbeschlusses eine zusätzliche Steuer auf nicht sicht- und fühlbare Wertsteigerungen von Grundbesitz. Wer eine solche Politik betreibt, bekämpft das Leitbild einer Gesellschaft von Besitzbürgern. Er will wieder die entmündigte Proletarier – Gesellschaft, die durch scheinbare staatliche Wohltaten manipulierbare politische Masse wird. Bei Wohlverhalten gibt es vom Amt eine Wohnung. Die Rückwärtsentwicklung der SPD schreitet voran!“

 

Albrecht Glaser, MdB

Berlin, den 07.01.2020

 

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