Berlin, 3. März 2023. Der Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages hat eine Öffentliche Anhörung zur sogenannten Chatkontrolle durchgeführt. Die befragten Sachverständigen haben sich einhellig gegen eine mögliche Durchbrechung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung privater digitaler Kommunikation ausgesprochen.
Dazu erklärt die digitalpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Barbara Lenk:
„Die befragten Sachverständigen aus der Wissenschaft, der Justiz, der Cybersicherheit und des Datenschutzes sind sich einig: Ein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie sie etwa bei Messengerdiensten (WhatsApp, Telegram) zum Einsatz kommt, stellt einen unverhältnismäßig tiefen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte private Kommunikation der Bürger dar. So wichtig das Ziel der EU-Kommission auch ist, Darstellungen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Netz zu finden und zu löschen – die anlasslose flächendeckende Kontrolle privater Chatverläufe geht definitiv zu weit. Eine Rundum-Überwachung der Bürger darf es unter keinen Umständen geben, die Meinungsfreiheit bleibt ein heiliges Gut.
Schon jetzt gibt es die Möglichkeit, die Datenträger und Chatverläufe konkret Verdächtiger auf richterliche Anordnung zu analysieren, eine Chatkontrolle auf Vorrat braucht es dazu nicht. Die Bundesregierung ist zudem daran zu erinnern, dass sie im Koalitionsvertrag eine durchgehende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sichergestellt wissen will. Eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion, ob ihr eine Software bekannt sei, mit der sich eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung knacken lasse, hat die Bundesregierung mit dem Hinweis auf ‚Geheimhaltungsinteressen‘ und ‚Staatswohlgründen‘ nicht beantwortet. Wir fordern die Koalition dazu auf, sich auf EU-Ebene gegen die geplante Chatkontrolle einzusetzen und das Grundrecht einer geschützten privaten Kommunikation auch im Internet zu gewährleisten.“