Berlin, 3. März 2023. Zur Einführung der Einwegkunststoffabgabe für Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte erklärt der umweltpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Andreas Bleck:
„Durch die Einwegkunststoffabgabe wird die Allgemeinheit in Form des Gebührenzahlers und in Form des Verbrauchers gleich doppelt abkassiert. Die Entsorger werden die Abfallgebühren wegen der zusätzlichen Einnahmen aus der Einwegkunststoffabgabe nicht senken, die Hersteller die Preise für die Verbraucher wegen der zusätzlichen Ausgaben jedoch erhöhen. Dies war auch das Ergebnis meiner Befragung der Sachverständigen bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf. Damit leistet der Gesetzentwurf keinen Beitrag, durch die Vermeidung von Kunststoff die illegale Entsorgung von Kunststoffabfällen im öffentlichen Raum wirksam zu bekämpfen. Stattdessen wird zur Verwaltung des Einwegkunststofffonds der Staatsapparat mit 32 Stellen im Umweltbundesamt und zwei Stellen im Bundesumweltministerium unnötigerweise aufgebläht.“