Aus dem AfD- Wahlprogramm
Rente und versicherungsfremde Leistungen
Die AfD tritt dafür ein, dass Leistungen aus Mitteln der staatlichen Rentenversicherung, die sich nicht über Maßstäbe sozialer Verteilungsgerechtigkeit innerhalb der gesamten Solidargemeinschaft rechtfertigen lassen („echte“ versicherungsfremde Leistungen) entweder ausgegliedert oder über staatliche Transferleistungen finanziert werden. Allein im Jahr 2015 sind aus dem Etat der Rentenversicherung versicherungsfremde Leistungen in zweistelliger Milliardenhöhe erfolgt.
Doppelbesteuerung der staatlichen Rente vermeiden
Die AfD setzt sich dafür ein, zu überprüfen, ob die im Zuge der Einführung einer nachgelagerten Rentenbesteuerung vom Bundesverfassungsgericht als unrechtmäßig erkannte Doppelbesteuerung der Renten tatsächlich durch die derzeitige gesetzgeberische Regelung vermieden wird.
Grundsicherung im Alter
Wer gearbeitet hat, muss später mehr haben Erwerbstätige, die jahrzehntelang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, aber beispielsweise durch niedrige Entlohnung oder unterbrochene Erwerbsbiografien keinen Rentenanspruch aufbauen konnten, der das Niveau der Grundsicherung übersteigt, werden derzeit genauso behandelt, wie Personen, die niemals sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Das ist ungerecht. Die AfD will daher dafür sorgen, dass durch Arbeitsleistung und andere anrechenbare Zeiten, zum Beispiel Erziehungszeiten, erworbene Rentenansprüche mit einem angemessenen Aufschlag zur Grundsicherung Berücksichtigung finden.