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Dr. Frauke Petry Zum Gesetzesentwurf zur Frauenquote
24.02.2015 10:41

 

Dr. Frauke Petry

Der Gesetzesentwurf zur Frauenquote ist in seiner vorgesehene Form verfassungswidrig und technisch schlecht ausgearbeitet. Zu diesem Urteil kommen mehrere Gutachter, die der Bundestag beauftragt hat. Das von Bundesjustizminister Heiko Maas und Familienministerin Manuela Schwesig erarbeitete Gesetz sollte eigentlich schon am 6. März beschlossen werden.

"Rund 100 große Aktiengesellschaften müssen den Plänen zufolge von 2016 an bei jeder Neuwahl zum Aufsichtsrat sicherstellen, dass mindestens 30 Prozent der Mandate an Frauen gehen. 3500 mittelgroße Unternehmen sollen sich künftig verbindliche Pläne zur Steigerung des Frauenanteils in Vorständen und Aufsichtsräten verordnen. Wo Ministerien oder Behörden für die Besetzung von Gremien zuständig sind, sollen sie von 2016 an mindestens 30 Prozent Frauen entsenden, von 2018 an sollen sie den Anteil auf 50 Prozent steigern. Und bei Stellenbesetzungen in der Verwaltung selbst soll die Mitsprache der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden. Zudem sollen, je nach Umständen, zum Teil zwingend gleich viele Frauen und Männer zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Das alles betrifft nicht nur Führungspositionen, sondern alle Personalentscheidungen im Bundesdienst."

Bereits die rechtliche und politische Annahme, dass der öffentliche Sektor eine geschlechterparitätische Besetzung von Stellen und Ämtern erreichen müsse, sei falsch. Allein aus der Feststellung, dass ein Geschlecht in einem Bereich unterrepräsentiert sei, folge noch keine „tatsächliche Benachteiligung“. Insgesamt seien die Entwürfe „technisch schlecht gemacht und enthalten zum Teil in sich widersprüchliche Regelungen“. In der Folge werde es mehr rechtlich fehlerhafte Personalentscheidungen geben und mehr Rechtsstreitigkeiten; die Neubesetzung offener Stellen werde so verzögert.
In bestimmten Branchen der Privatwirtschaft besteht das Problem genügend qualifizierte Frauen für die zu besetzenden Positionen zu finden. Hier müssten Entscheidungen getroffen werden, die den männlichen Mitbewerbern nur schwer zu vermitteln sein werden. In einer Marktwirtschaft haben Unternehmen immer ein Interesse daran, die besten Köpfe für sich zu gewinnen. Die Annahme, dass dabei Frauen systematisch ausgeklammert würden, welche augenscheinlich die Grundlage für eine Frauenquote ist, erscheint wenig überzeugend.

Die ‪AfD lehnt aber geschlechtsbezogene Quoten im Berufsleben ab. Allein Eignung, Befähigung und Leistung dürfen Entscheidungskriterien sein. Die AfD steht für Chancengleichheit, nicht für Ergebnisgleichheit.

http://www.faz.net/…/gutachter-verreissen-gesetzentwurf-zur…

 

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