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Weidel: Personenfreizügigkeit nur für Arbeitnehmer und Selbstständige
13.08.2016 08:27

 

Berlin, 12. August 2016. Zur Personenfreizügigkeit in der EU erklärt AfD-Bundesvorstandsmitglied Alice Weidel:

„Die grenzenlose Personenfreizügigkeit, die Beschneidung nationaler Souveränität sowie die einhergehenden finanziellen Belastungen waren die ausschlaggebenden Punkte für das Brexit-Votum.

In der EU gibt es 28 verschiedene Sozialsysteme mit unterschiedlicher Ausprägung, vor allem in der Höhe der Sozialleistungen. Dadurch entsteht eine Sozialmigration innerhalb Europas, die durch die Verwerfungen der Eurokrise noch befeuert wird. Die Zahlungen von Sozialleistungen ohne Vorleistung setzen falsche Anreize und verzerren die Binnenmigration bis hin zu einer negativen Auslese an Arbeitskräften.

Darum wollen wir keine innereuropäische Migration, die sich nach den höchsten Sozialleistungen richtet und dadurch verzerrt wird. Hier besteht dringender Reformbedarf. Personenfreizügigkeit darf ausschließlich nur für Arbeitnehmer und Selbstständige gelten. Bevor ein Zuwanderer überhaupt Ansprüche auf Sozialleistungen erwirbt, sollte er zuvor mindestens fünf Jahre durch reguläre Arbeit in die Sozialkassen des Landes eingezahlt haben, in das er eingewandert ist.

Die jetzige Situation ist nicht tragbar. Sozialsystemmigration ist nicht finanzierbar.“

 

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