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Was Sie immer wissen wollten: Rente Teil 3
03.09.2017 08:02

Grundsicherung im Alter:

Wer gearbeitet hat, muss später mehr haben Erwerbstätige, die jahrzehntelang sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, aber beispielsweise durch niedrige Entlohnung oder unterbrochene Erwerbsbiografien keinen Rentenanspruch aufbauen konnten, der das Niveau der Grundsicherung übersteigt, werden derzeit genauso behandelt, wie Personen, die niemals sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Das ist ungerecht. Die AfD will daher dafür sorgen, dass durch Arbeitsleistung und andere anrechenbare Zeiten, zum Beispiel Erziehungszeiten, erworbene Rentenansprüche mit einem angemessenen Aufschlag zur Grundsicherung Berücksichtigung finden.

Gerechtigkeit beim Arbeitslosengeld Seit der Sozialrechtsreform 2005 (Hartz-Reform) wird bei der Festlegung der Höhe des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II und – von geringfügiger Stufung abgesehen – der Bezugs - dauer von Arbeitslosengeld I nicht berücksichtigt, ob und gegebenenfalls wie lange der Betroffene zuvor sozialversicherungspflichtig erwerbstätig war. Nach in der Regel zwölf Monaten erhalten ehemals langjährig Erwerbstätige Arbeitslosengeld II in gleicher Höhe und für die gleiche Zeitdauer Leistungen wie Arbeitslose, die noch nie zuvor Beiträge an die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Dies stellt eine Geringschätzung der langjährigen Beitragszahler dar. Die AfD setzt sich für eine Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I in Abhängigkeit von der Dauer der Vorbeschäftigung ein. Der Selbstbehalt bei der Berechnung von Arbeitslosen- geld II ist sanktionsfrei zu erhöhen. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit, um unterschiedliche Erwerbsbiografien bei Arbeitslosigkeit auch differenziert zu behandeln.

 

Paritätische Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung

Die AfD setzt sich dafür ein, dass der Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung wieder auf die gleiche Höhe wie der Arbeitnehmeranteil festgelegt wird. Die Risiken der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen allein auf die Arbeitnehmer abzuwälzen, wie es die letzten Bundesregierungen getan haben, ist unsystematisch.

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