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Was Sie immer wissen wollten: Gesundheitssystem Teil 4
10.09.2017 09:02

Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen kündigen

 

Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen aus dem Jahr 1964 regelt die Rechtsstellung türkischer oder deutscher Staatsbürger im jeweils anderen Land. In der Krankenversicherung führt dies zu einer weithin unbekannten, eindeutigen Besserstellung türkischer Staatsangehöriger gegenüber deutschen Staatsangehörigen. Dies betrifft insbesondere die in unserem Sozialversicherungsrecht nicht vorgesehene Ausweitung der Familienversicherung. Der Familienbegriff richtet sich nicht nach deutschen Vorschriften, sondern nach türkischen. Da nach türkischem Recht die Eltern mit zur Familie gehören, werden auch in der Türkei lebende Eltern türkischer Arbeitnehmer mitversichert. Das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen benachteiligt einheimische Versicherte. Deshalb wollen wir es kündigen und auf der Basis europäischer Sozialversicherungsabkommen neu verhandeln.

Gesundheitskarte und E-Health-Gesetz

 

Medizinische Behandlungsdaten müssen aufgrund ihrer hohen Sensibilität den höchstmöglichen Schutz genießen. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK), auf der bisher nur Versichertendaten gespeichert sind, soll in einer weiteren Ausbaustufe ein Schlüssel zu einer zentralen Datenbank sein, in der neben diagnostischen Unterlagen und Untersuchungsergebnissen alle Informationen aller behandelnden Ärzte über den Patienten (Patientenakten) zusammengetragen werden. Die AfD lehnt die Schaffung einer solchen zentralen Datenbank zur Speicherung sensibler Gesundheitsdaten ab. Wir befürworten aber die Speicherung eines Notfalldatensatzes, einschließlich eines Medikamentenplans und einer Patientenverfügung, direkt auf der Karte. Für die Speicherung und den Austausch weiterer Gesundheitsdaten schlagen wir, neben dem Datenaustausch in Praxisverbünden, die Schaffung eines elektronischen Gesundheitspasses vor, bei dem die Daten nicht zentral, sondern direkt auf dem Medium gespeichert werden. In allen Fällen darf dies nur auf freiwilliger Basis erfolgen

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