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Poggenburg: Verfassungsschutzbeobachtung der AWO
14.07.2016 12:53

 

Berlin, 12. Juli 2016. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) hat ein Positionspapier zum Umgang mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD) erarbeitet. Darin heißt es, dass die AfD-Mitgliedschaft für AWO-Mitarbeiter und -Mitglieder ein Kündigungsgrund sein kann. Die AWO-Landesverbände Sachsen-Anhalt und Sachsen haben sich dieser Haltung angeschlossen.

Dazu AfD-Bundesvorstandsmitglied sowie Landes- und Fraktionsvorsitzender Sachsen-Anhalt André Poggenburg:

„Bundesweit sind für die AWO rund 362.000 Mitglieder, 197.000 hauptamtliche und 75.000 ehrenamtliche Mitarbeiter tätig. Ihre soziale Arbeit ist gleichermaßen herausragend wie unverzichtbar und erhält größten Respekt von der AfD. Wie die AWO-Oberen diese 634.000 Frauen und Männer aber politisch unter Generalverdacht stellen und drohen, ist einfach unerhört.

Wir erwarten, dass die AWO-Verantwortlichen im Bundesverband sowie in Sachsen-Anhalt und Sachsen, also Wolfgang Stadler, Barbara Höckmann und Margit Weihnert, sich umgehend und deutlich von diesen rechtsstaatlich unhaltbaren Absichten klar distanzieren oder von ihren Funktionen zurücktreten. Der Verfassungsschutz ist sonst in der Pflicht, die AWO zu beobachten wegen des faschistoiden, verfassungsfeindlichen Zieles, mit beruflich-wirtschaftlicher Existenzbedrohung ein grundgesetzwidriges Meinungsdiktat vorzunehmen. Es sollen politisch Andersdenkende mundtot gemacht werden und dies widerspricht eklatant unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“

 

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